Maßnahmen der Jugendarbeit
Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen, definiert durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), stellt der Landkreis Stade und die Hansestadt Buxtehude Mittel zur Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit bereit. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Fördergrundsätze für die Jugendarbeit der Hansestadt Buxtehude und des Landkreises Stade und der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Gemäß der §§ 12, 74 und 75 SGB VIII, werden als förderungswürdig anerkannte Jugendverbände, Jugendgruppen und sonstige Jugendgemeinschaften mit gemeinnütziger Zielsetzung gefördert.
Die Fördergrundsätze und Antragsformulare können Downloads eingesehen und heruntergeladen werden.
Informationen können bei der Kreisjugendpflege Stade unter 04141-12 51/-90 oder /-92 und bei der Stadtjugendpflege der Hansestadt Buxtehude unter 04161-555222 eingeholt werden.